VDSF-Präsidium
Das geschäftsführende Präsidium besteht aus dem Präsidenten, vier Vizepräsidenten und dem Justitiar (beratender Stimme). Es vertritt den VDSF rechtswirksam.
Das Präsidium besteht aus dem geschäftsführenden Präsidium und den von der Jahreshauptversammlung gewählten Referenten für:
Natur-, Umwelt- und Tierschutz
Gewässerfragen
Öffentlichkeitsarbeit
Fischerei
Castingsport
Jugendfragen
Die Referenten können zur Erleichterung ihrer Arbeit Ausschüsse berufen, die vom Präsidium bestätigt werden und die bestimmte Aufgaben übernehmen, z.B. die Ausrichtung von Veranstaltungen. Der vom Präsidium bestellte Justitiar gehört dem geschäftsführenden Präsidium mit beratender Stimme an.
Das Präsidium wird von der Jahreshauptversammlung für 4 Jahre gewählt und ist für die Führung des VDSF verantwortlich. Die Geschäftsstelle untersteht direkt dem Präsidenten.
Jahreshauptversammlung
Die Delegiertentagung (Jahreshauptversammlung des VDSF) findet jährlich in der vorletzten Oktoberwoche statt.
Sie ist das höchste Gremium im VDSF. Das Präsidium ist der Jahreshauptversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig.
Die Delegierten des Jahreshauptversammlung werden von den Landesverbänden gemeldet. Für je angefangene 3000 Mitglieder steht dem Landesverband je eine Stimme zu – jeder Delegierte kann max. 3 Stimmen wahrnehmen.
Der Jahreshauptversammlung obliegt auch die Wahl der Revisoren, die die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel und die sparsame Haushaltsführung überprüfen. Die Amtszeit der Revisoren beträgt 4 Jahre, sie dürfen nur einmal wiedergewählt werden.
Verbandsausschuß
Der VDSF-Verbandsausschuß setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden, bzw. Präsidenten der Landesverbände und dem Gesamtpräsidium.
Er wird in der Regel mindestens zweimal im Jahr zusammengerufen und ist Bindeglied zwischen den Landesverbänden und dem Präsidium z.B. bei wichtigen verbandspolitischen Entscheidungen außerhalb der Jahreshauptversammlung
Stand 2008
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