VDSF-Kurzbeschreibung

Der Verband Deutscher Sportfischer e.V. besteht aus 23 Landesverbänden mit ca. 7000 Vereinen, in denen insgesamt rund 670.000 Mitglieder organisiert sind.
Der VDSF ist Dachverband der deutschen Angelfischer. Er ist gemeinnützig und nach § 59 Bundesnaturschutzgesetz anerkannter Naturschutzverband.

Er ist sowohl national wie auch international tätig.
Er ist Mitglied in zahlreichen Verbänden und Vereinigungen, z.B. in dem Deutschen Fischerei-Verband (DFV), dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), der Vereinigung Deutscher Gewässerschutz (VDG), der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN), dem Bundesverband für Umweltberatung (bfub), der European Anglers Alliance (EAA), der Confédération Internationale de la Pêche Sportive (CIPS), der internationalen Castingsportföderation (ICSF), dem Verband der Deutschen Fischereiverwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler (VDFF) sowie in der internationalen Vereinigung der Limnologen (SIL).

Inhalt
1. Struktur4. EU-Ebene
2. Gliederung5. Bundesebene
3. Mitgliedschaften6. innere Organisation

Struktur

Gemäß VDSF-Satzungsänderung im Jahre 1995 können nur noch Landesverbände Mitglied im VDSF werden.
Nach Vereinigung der Sportfischer im Jahre 1970 setzt sich der heutige VDSF aus zwei Organisationsformen zusammen: zum einen aus den sog. Alten VDSF-Verbänden und zum anderen aus den ehemaligen im Deutschen Fischerei Verband (DFV) organisierten Sportfischer-Verbänden.

In den sog. Alten VDSF-Verbänden waren die Vereine als unmittelbare Mitglieder im VDSF organisiert. Ihre Interessen z.B. bei der Jahreshauptversammlung werden von Delegierten über den jeweiligen Landesverband wahrgenommen, dem diese Vereine angehören müssen. Die Mitgliedschaft des Landesverbandes im VDSF war damals nicht notwendig, die im Landesverband organisierten Vereine sind also direkte Mitglieder im VDSF und bleiben es auch nach der Satzungsänderung von 1995 (Bestandsschutz).

In den sog. „Alten DFV-Verbänden“ sind die Landesverbände direkt Mitglied im VDSF. Die Vereine gehören nur über den Landesverband dem VDSF an, sind also mittelbar Mitglied.

Der VDSF zieht auf Wunsch der Landesverbände die Bezirks-, Landesverbands- und Bundesverbandsbeiträge direkt von den Vereinen ein und überweist von Offenbach aus die Beiträge an den Landes- und Bezirksverband. Diese Beitragsinkasso steht allen Mitgliedsverbänden auf Wunsch, gemäß VDSF-Satzung, zu.


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Gliederung

Die organisierte Fischerei gliedert sich i.d.R. in folgende Ebenen:

1. Verein
2. Bezirks- / Kreisverband
3. Landesverband
4. Bundesverband

Entsprechend dieser Gliederung sind auch die Aufgaben und Arbeitsebenen vorgegeben. Demnach kann der VDSF nur auf Antrag des jeweiligen Landesverbandes z.B. auf Landesverbandsebene Unterstützung gewähren.


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Mitgliedschaft

Der VDSF ist Spitzenfachverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), in dem derzeit rund 27 Millionen Mitglieder in ca. 89.000 Vereinen organisiert sind.
Dabei wird ausschließlich der Castingsport als Leistungssport im Sinne des Sportbegriffs des DOSB anerkannt.
Der VDSF ist einer der erfolgreichsten Spitzenfachverbände und auch Mitglied im Verband der Nicht-olympischen Sportarten. Seit 1992 wird Meeres- und Binnenfischer-Casting als Breitensport im Sinne des Deutschen Olympischen Sportbundes anerkannt.

Neben der Interessenvertretung durch den DOSB ist durch diese Mitgliedschaft für die Landesverbände auch die Möglichkeit gegeben, mit einer entsprechenden Förderung den Landessportbünden beitreten zu können.

Darüber hinaus gehört der VDSF der CIPS (Confédération Internationale de la Pêche Sportive) – als Gründungsmitglied an sowie der Internationale Castingsportföderation (ICSF).

Damit ist die Teilnahme der Castingsportler an Europa- und Weltmeisterschaften sowie internationalen Veranstaltungen wie z.B. World-Games möglich.


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Ausrichtung des VDSF auf EU-Ebene

Bereits vor mehr als 15 Jahren wurde die Notwendigkeit zu einer verstärkten fachlichen Zusammenarbeit der EU-Fischereiverbände immer dringender.
Die rein sportliche Ausrichtung der CIPS ist und war zur Lösung der anstehenden Probleme nicht geeignet.

Um eine Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Verbänden in der EU zu erreichen und letztlich zu den Vorhaben der EU eine einheitliche Stellungnahme aller Fischereiverbände abzugeben, hat der VDSF erstmalig im September 1990 die EU-Anglerverbände in Offenbach zu einem Treffen eingeladen.

Diese Initiative führte 1992 zur Gründungsversammlung der ECA (European Cooperation of Anglers) mit der Errichtung einer ersten Arbeitsgruppe „Atlantik, Nord- und Ostsee“ und 1994 zur Gründung der EAA (European Anglers Alliance) in Brüssel. Der EAA gehören derzeit ca. 5 Millionen Angler aus 19 Ländern an.

Die EAA ist in vier Regionen gegliedert: Nordeuropa, Westeuropa, Südeuropa und Zentraleuropa. Deutschland ist mit dem VDSF Mitglied der Zentraleuropa-Region. Zielsetzung der EAA ist die gemeinsame Einflußnahme der europäischen Anglerverbände auf fischereirelevante EU-Gesetzgebungsvorhaben.
Dies sollte möglichst bereits im Entwurfstadium durch Gespräche mit EU-Politikern und –abgeordneten sowie den fachlichen Gremien über die Problematik der grenzüberschreitenden Gewässerverschmutzung, des Natur- und Tierschutzes sowie der Öffentlichkeitsarbeit in der Fischerei geschehen.


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Bundesebene

Neben diesen in Zukunft immer wichtiger werdenden Aufgaben pflegt der VDSF selbstverständlich auch weiterhin seine guten Verbindungen zu den verschiedenen Bundesministerien.
In der Hauptsache zum Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) – hier ist die berufliche Seite der Fischerei, die Binnenfischerei, die Teichwirtschaft, die Küsten- und Hochseefischerei, der Tierschutz sowie das landwirtschaftliche Veterinärwesen (Fischseuchen-Verordnung z.B. IPN-VO) usw. vertreten.

Auch die politischen und fachlichen Kontakte zum Bundesumweltministerium (BMU) sind sehr positiv.
Daneben bildet die Verbindung zum Bundesministerium des Innern (BMI), das u.a. für die Mittelvergabe zuständig ist, dem Bundesverkehrsministerium, dem die Bundeswasserstraßen unterstehen und dem Bundes – Finanzministerium im Hinblick auf steuerliche Fragen einen wichtigen Schwerpunkt der Verbandsaktivitäten.

Das Image der Fischerei, das Ansehen in der Öffentlichkeit, insbesondere in den Medien ist besonders wichtig, ja ausschlaggebend für die Wertschätzung bei Politikern und den Beamten in den Ministerien.

Diese Darstellung erfolgt über die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere durch das Verbandsorgan AFZ-Fischwaid, Presseveröffentlichungen aber auch Umweltaktionen, Messen und Ausstellungen, aber auch durch persönliche Kontakte und Gespräche.


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Organisation und Gliederung des VDSF

VDSF-Präsidium

Das geschäftsführende Präsidium besteht aus dem Präsidenten, vier Vizepräsidenten und dem Justitiar (beratender Stimme). Es vertritt den VDSF rechtswirksam.
Das Präsidium besteht aus dem geschäftsführenden Präsidium und den von der Jahreshauptversammlung gewählten Referenten für:

Natur-, Umwelt- und Tierschutz
Gewässerfragen
Öffentlichkeitsarbeit
Fischerei
Castingsport
Jugendfragen

Die Referenten können zur Erleichterung ihrer Arbeit Ausschüsse berufen, die vom Präsidium bestätigt werden und die bestimmte Aufgaben übernehmen, z.B. die Ausrichtung von Veranstaltungen. Der vom Präsidium bestellte Justitiar gehört dem geschäftsführenden Präsidium mit beratender Stimme an.
Das Präsidium wird von der Jahreshauptversammlung für 4 Jahre gewählt und ist für die Führung des VDSF verantwortlich. Die Geschäftsstelle untersteht direkt dem Präsidenten.

Jahreshauptversammlung

Die Delegiertentagung (Jahreshauptversammlung des VDSF) findet jährlich in der vorletzten Oktoberwoche statt.
Sie ist das höchste Gremium im VDSF. Das Präsidium ist der Jahreshauptversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig.

Die Delegierten des Jahreshauptversammlung werden von den Landesverbänden gemeldet. Für je angefangene 3000 Mitglieder steht dem Landesverband je eine Stimme zu – jeder Delegierte kann max. 3 Stimmen wahrnehmen.

Der Jahreshauptversammlung obliegt auch die Wahl der Revisoren, die die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel und die sparsame Haushaltsführung überprüfen. Die Amtszeit der Revisoren beträgt 4 Jahre, sie dürfen nur einmal wiedergewählt werden.

Verbandsausschuß

Der VDSF-Verbandsausschuß setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden, bzw. Präsidenten der Landesverbände und dem Gesamtpräsidium.
Er wird in der Regel mindestens zweimal im Jahr zusammengerufen und ist Bindeglied zwischen den Landesverbänden und dem Präsidium z.B. bei wichtigen verbandspolitischen Entscheidungen außerhalb der Jahreshauptversammlung

Stand 2008

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