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Was in der Fischerei schon lange erkannt und vom Verband Deutscher Sportfischer und seinen Mitgliedern immer wieder beklagt wurde, hat jetzt das Landgericht Trier im Urteil vom 28.06.2005 für die Wasserkraftanlage in Densborn an der Kyll (Eifel) erstmals bestätigt:
Die dortige Wasserkraftanlage darf zu Recht "Fischhäckselanlage" genannt werden! Zum ersten Mal bescheinigt auch ein deutsches Gericht, dass eine Wasserkraftanlage fischschädlich ist!
Das steht im krassen Gegensatz zu der neuerlichen Kampagne von Umweltminister Trittin, der - drei Wochen später - die Wasserkraft in Deutschland gegen alle Vernunft noch stärker als bisher fördern will. (Siehe Pressemitteilung Nr. 200/05 vom 20.07.2005: "Wasserkraft nutzen und Gewässerökologie verbessern - Trittin präsentiert Leitfaden für Wasserkraftanlagen")
Betreiber der Anlage ist die Doris & Richard Kail GbR aus Rittersdorf (Eifel) die das Kraftwerk im Jahre 2003 von der RWE Power AG erworben haben. Sie klagte gegen Peter Neu, Polizeibeamter im Umweltkommissariat der KI Wittlich. Neu veröffentlichte auf der von ihm betriebenen Internet-Adresse www.gewaesserschutz-eifel.de im Jahr 2003 Bilder des Wasserkraftwerks Densborn und schrieb dazu u. a.: "Dieses Wasserkraftwerk hat in der Vergangenheit unzählige Tonnen heimischer Fische vernichtet" und nannte das Wasserkraftwerk "Fischhäckselanlage".
Das Landgericht wertete diese Aussagen nicht als Schmähkritik, Beleidigung oder sonstiges justiziables Vergehen.
In der Urteilsbegründung vom 28. 06. 2005 heißt es dazu: "Die Bezeichnung des Wasserkraftwerkes als Fischhäckselanlage ist daher als eine zwar scharf, möglicherweise überzogen formulierte, aber nach den dargelegten Grundsätzen dennoch rechtlich zulässige Kritik anzusehen."
Die Klägerin, also die Doris & Richard Kail GbR müsse damit rechnen und es hinnehmen, dass sie z. B. von Umweltschützern angesichts der trotz vielfältiger Schutzmaßnahmen nicht zu vermeidenden - gewissen - Beeinträchtigung der Umwelt bei der Gewinnung von Strom durch Wasserkraft kritisiert wird, solange dies, wie vorliegend geschehen, sachlich, wenn auch schonungslos erfolge.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Landgericht Trier, Az.: 11 O 433/03
Wolfgang Düver
Referent für Öffentlichkeitsarbeit
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