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11.10.2010
Der Verband Deutscher Sportfischer e.V. und die Firma Daihatsu Deutschland GmbH einen Rahmenvertrag abgeschlossen Demnach ist es VDSF-Mitgliedern ab sofort möglich, auf alle Automobile der Firma Daihatsu einen Mindestnachlass von 15 % (ausgewiesen auf der Kundenrechnung) zu erhalten.
Der Nachlass bezieht sich jeweils auf den Netto-Verkaufspreis von Daihatsu ab Auslieferungslager, zuzüglich der werkseitig ab Auslieferungslager eingebauten Optionen und Zubehör. Überführungs-, Zulassungs- und weitere Kosten sowie Zubehöranbauten des Daihatsu-Vertragshändlers sind vom Nachlass ausgenommen.
Der Nachlass gilt ausschließlich nur für erstmals auf schwarze Kennzeichen zugelassene und von Daihatsu vertriebene Daihatsu-Neufahrzeuge, die mindestens 6 Monate ununterbrochen von VDSF-Mitgliedern genutzt und während dieser Zeit weder veräußert, weiter vermietet oder verliehen werden.
Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge, die wegen Totalschadens oder anderer von VDSF-Mitgliedern nicht zu vertretender Umstände vor Ablauf von 6 Monaten ausgetauscht werden müssen.
Die Vereinbarung sieht ferner vor, dass DAIHATSU sich das Recht vorbehält, für Sondermodelle, Modellneueinführungen oder Nachfolgemodelle andere als die oben genannten Nachlässe zu gewähren.
Sollte Interesse an einem Daihatsu Automobil bestehen, kann über die VDSF-Geschäftsstelle ein Abrufschein angefordert werden. Hierfür ist die Übersendung der Kopie des Sportfischerpasses (Seite mit Lichtbild incl. der Seite mit der eingeklebten aktuellen Beitragsmarke) oder eine Bestätigung der Mitgliedschaft in einem VDSF-Verein notwendig. Der Abrufschein wird dann direkt an das Mitglied zur Vorlage beim Daihatsu Händler seiner Wahl zugeschickt.
Homepage DAIHATSU
www.daihatsu.de
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