VDSF e.V. - Verband Deutscher Sportfischer

Sonderkonferenz der Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren des Bundes und der Länder zur Biodiversität
am 7. Mai 2008 in Mainz

19.05.2008
Statement des Verbands Deutscher Sportfischer (VDSF) und des Deutschen Fischereiverbands (DFV)

Die Erhaltung der Biodiversität in den aquatischen Lebensräumen ist ein vorrangiges Anliegen der Fischereiverbände; denn sie ist Grundlage für eine auf Nachhaltigkeit gerichtete fischereiliche Nutzung der Gewässer im Sinne des 1992 in Rio de Janeiro beschlossenen Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD).

Die Vielfalt in unseren Gewässern ist jedoch durch eine Reihe von äußeren Einflüssen stark bedroht, von denen an dieser Stelle die zwei wichtigsten genannt werden sollen:

1. Gefährdung der Biodiversität in den aquatischen Lebensräumen durch Kleinwasserkraft

Durch eine Vielzahl von kleinen Wasserkraftwerken werden viele ansonsten weitgehend naturbelassene Fließgewässer zerstückelt. Damit werden Fische an der Wanderung zu den Habitaten gehindert, die sie für ihre Entwicklung benötigen. Für Nahrungsaufnahme, Fortpflanzung, Ruhephasen usw. müssen unterschiedliche, sehr spezifisch strukturierte Lebensraumabschnitte aufgesucht werden. Durch die Unterbrechung der Durchgängigkeit kleiner Fließgewässer werden Fischpopulationen isoliert und können verschwinden.

In den ca. 7 000 kleinen Wasserkraftanlagen in Deutschland werden täglich schätzungsweise mehr als 200 000 Fische lebensbedrohlich verletzt oder getötet. Dem steht eine Stromproduktion von nur 0,02% des deutschen Bedarfs gegenüber, bei minimaler Senkung des Gesamt-CO2-Ausstoßes. Dieses Missverhältnis macht deutlich, dass ein weiterer Ausbau der kleinen Wasserkraft sich aus ökologischer Sicht verbietet und auch ökonomisch keinen Sinn macht. Es ist im Gegenteil anzustreben, kleine Wasserkraftanlagen im Sinne einer Renaturierung der Fließgewässer sukzessive zurückzubauen.

2. Bedrohung der Fischartenvielfalt durch den Kormoran

Der in Europa inzwischen auf weit über 1 Mio. Vögel angewachsene Bestand an Kormoranen übt einen starken Fraßdruck auf die einheimische Fischfauna aus. In vielen Gewässern sind bereits massive Bestandseinbrüche bei Äschen, Nasen, Barben und weiteren gefährdeten Fischarten zu verzeichnen. Das hat Störungen der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer zur Folge. An die spezifischen Verhältnisse einzelner Gewässersysteme angepasste Fischpopulationen drohen auszusterben.

Ein hohes Gefährdungspotential besteht für den Aal. Der europäische Managementplan eigens zur Bestandssicherung dieser Art kann ohne Regulierung der Kormoranbestände nicht erfolgreich sein.

Die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer auf der Basis der Vogelschutzrichtlinie der EU sind derzeit die einzige Möglichkeit, Schäden durch Kormorane auf lokaler Ebene einzudämmen. Sie sind jedoch nur als Notbehelf anzusehen. Auf Dauer ist ein europaweit wirkendes Management des Kormoranbestandes unverzichtbar.

Fische sind die am stärksten bedrohte Wirbeltiergruppe. Die Veränderung der qualitativen und quantitativen Zusammensetzung der Fischbestände durch die genannten Einflussfaktoren wirkt sich auf andere Komponenten der aquatischen Ökosysteme aus. Hieraus ergibt sich eine grundlegende Bedeutung für die Artenvielfalt in unseren Gewässern. Die bisherigen Zustände und Entwicklungen widersprechen in eindeutiger Weise den Vorgaben der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie und den Zielen von Natura 2000.

Die vom Bundesumweltministerium vorgelegte „Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt“ verfolgt das Ziel, auch die Oberflächengewässer vor ökologischer Verschlechterung zu bewahren. Ohne spürbare Eingrenzung der kleinen Wasserkraft und Reduzierung der Kormoranbestände ist dieses Ziel nach Auffassung der Fischereiverbände nicht zu erreichen.

Dr. Mathias v. Lukowicz
VDSF-Vizepräsident für Umwelt-, Tier- und Artenschutz
Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des DFV


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