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- Oberlandesgericht gibt PETA in der Berufungsverhandlung endgültig recht -
Wir Angler haben auch die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart am 27.3.02 verloren.
Die Argumentation des Oberlandesgerichts war im wesentlichen die gleiche wie im vorangegangenen Urteil des Landgerichts Stuttgart.
Die Behauptungen der PETA, dass Angeln u. a. zur Verrohung der Gesellschaft beitrage und Jugendliche durch das Angeln zu Kriminellen werden könnten, sind durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschützt. Sie gehören zur freien Meinungsäußerung.
Die Chance war gering, ein besseres Urteil zu bekommen, aber dennoch wollten wir es versuchen, kamen mit unseren Argumenten aber nicht durch.
Das Urteil wird am 17. April 2002 im selben Gerichtssaal verkündet. Einen Bericht veröffentlichen wir in der Fischwaid, sobald uns die Urteilsbegründung vorliegt.
Übrigens, zur Verhandlung waren einige regionale Repräsentanten der Fischerei, wie August W. Kaspar, Präsident des Fischereiverbandes Südwürttemberg-Hohenzollern, Klaus Kissling, sein "Vize", Karl Göbel, Präsident des Fischereiverbandes Baden Württemberg und ein paar Angler erschienen. Ihnen danken wir aufrichtig.
Redakteure der kommerziellen Angelpresse waren nicht gekommen, soweit erkennbar.
Wolfgang Düver
Referent für Öffentlichkeitsarbeit
27. 3. 2002
Abdruck honorarfrei
Belegexemplar erbeten.
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