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Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart am 27. März 2002.
Die Tierschutzvereinigung Peoples ethical Treatment of Animals (PETA), die u. a. behauptet hat, dass Angeln zur Verrohung der Gesellschaft beitrage und bei Kindern dadurch der Grundstein gelegt werden könne, später einmal gewalttätig und kriminell zu werden, muss noch einmal vor den Kadi.
Gegen diese und andere abstruse Behauptungen hatte der VDSF geklagt und vor dem Landgericht Stuttgart in der Verhandlung am 15. 11. 2001 verloren. Insbesondere hatte unser Verband in seiner Argumentation ins Feld geführt, dass durch Behauptungen dieser extremen Tierschützer die ehrenamtlichen Jugendleiter in unserem Verband diskriminiert würden. Die weit über 7000 Jugendleiter des VDSF widmen sich in ihrer Freizeit in aufopferungsvoller Weise und ehrenamtlich der Betreuung und Heranführung von Jugendlichen an die Natur. Sie helfen mit, die Jugendlichen von der Straße zu holen oder erst gar nicht in das entsprechende Milieu abgleiten zu lassen.
Das Landgericht hat die Behauptungen der PETA unter das Recht der freien Meinungsäußerung eingestuft, vergleichbar mit dem Satz "Soldaten sind Mörder". Dies, so der damalige Richter, habe die Bundeswehr ebenfalls ertragen müssen.
Der VDSF wird sich dies nicht gefallen lassen. Wir werden jedes Rechtsmittel ausschöpfen, um hier ein gerechteres Urteil zu bekommen.
PETA hat ihre Vertretung vor Gericht inzwischen auf eine amerikanische Anwaltssozietät, die u. a. in mehreren amerikanischen Städten Büros und in München unterhalten, übertragen.
Die Verhandlung in Stuttgart ist öffentlich.
Adresse: Oberlandesgericht Stuttgart, Ulrichstraße 10, 70182 Stuttgart.
Wir werden da sein, und Sie?
Wolfgang Düver
Referent für Öffentlichkeitsarbeit
14. 2. 2002
Abdruck honorarfrei
Belegexemplar erbeten.
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