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30.05.2007
DEUTSCHER FISCHEREI-VERBAND E.V.
Union der Berufs- und Sportfischer
Tel.: 040-31 48 84 Fax: 040-319 44 49
e-mail Deutscher-Fischerei-Verband@t-online.de
Dr. Peter Breckling (mündl. Statement)
beim Europäischen Parlament
zur
Tagung der parlamentarischen Intergruppe
„Jagd, Biodiversität und ländliche Aktivitäten“
am 23. Mai 2007 in Straßburg
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Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine Damen und Herren,
zunächst möchte ich kurz meine Organisation vorstellen.
Der Deutsche Fischerei-Verband ist die Dachorganisation der Bundesverbände aller
Fischereisparten und vertritt rund 1 Million Mitglieder. In der Organisation sind zum Bei-spiel Hochseefischer, die vor Grönland Rotbarsch fangen, bayrische Karpfenzüchter, Kutterfischer von der Nord- und Ostsee und natürlich eine sehr große Zahl von Angelfischern vertreten. Seit vielen Jahren beschäftigen wir uns mit dem Problem der wachsenden Kormoran-Bestände. Ich erinnere an die erste große Kormoran-Demonstration hier in Straßburg im Jahr 1996. Seitdem gibt es laufend weitere Ertragseinbußen und Betriebsaufgaben in der Fluss- und Seenfischerei, Existenzverluste in der Teichwirt-schaft und die Intensivierung von Produktionsteilen aus extensiven Teichen in Betonbecken, die vor dem Zugriff der Kormorane besser geschützt werden können. In ganzen Landstrichen sind Produktionsbereiche aufgegeben worden, weil der intensive Kormoranbefall und die fehlenden Abwehrmöglichkeiten den Betrieben keine Chance mehr gegeben haben, kostendeckend zu wirtschaften.
Ein berühmter deutscher Schriftsteller, Siegfried Lenz, hat bereits vor mehr als 10 Jahren ein zentrales Thema für alle Demokratien, die Auseinandersetzung des betroffenen Bürgers mit staatlicher Willkür und Ignoranz, am Beispiel eines Binnenfischers behandelt, der durch Kormoranbefall seine Existenz verliert. Der Roman trägt den Titel
„Die Auflehnung“.
Es hat Jahre gedauert, bis es weitgehend akzeptiert wurde, dass es fischwirtschaftliche Schäden gibt. Es gab seitdem Vergrämungsversuche aller Art bis hin zum Abschuss als legale Vergrämung, die allesamt keine Lösung des Problems brachten, sondern besten-falls örtlich für Entlastung sorgten. Aber in der Praxis ist es für einen Teichwirt nur mit großem Aufwand möglich, seinen Betrieb und seine Fische vor dem Kormoran zu schützen. Um große Schäden zu verursachen reicht es aus, wenn kurz nach Sonnen-aufgang ein Trupp von 30 Kormoranen einen Teich befällt und nach einer guten halben Stunde wieder verschwindet. Kein Teichwirt kann jedoch seine Anlage von Sonnenaufgang bis Untergang mit der Flinte bewachen.
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In den letzten Jahren wird eine weitere Dimension von Schäden durch Kormoranbefall sichtbar, und das sind die fischökologischen Schäden, die immer mehr zu einem Problem für den Fischartenschutz an natürlichen Gewässern werden. Bestimmte Arten sind in einigen Gewässersystemen bereits stark zurückgegangen oder ganz verschwunden. Auch die EU-Kommission hat dieses Problem erkannt und die Bekämpfung des Kormo-rans als ein mögliches Instrument zur Sicherung des Europäischen Aales im Rahmen von Managementplänen in den vorliegenden Verordnungsentwurf hineingeschrieben.
Nach vielen Fachdiskussionen und wissenschaftlicher Arbeit über die Vorkommen se-hen wir heute folgende Punkte als gesicherte Erkenntnis an:
- Der Kormoranbestand in Europa ist gesichert. Schutzmaßnahmen in bisherigem Umfang sind nicht mehr erforderlich.
- Vertreter des Naturschutzes neigen zur Unterschätzung der Größe der Population und leugnen nach wie vor das Ausmaß der fischwirtschaftlichen Schäden und die Existenz fischökologischer Beeinträchtigungen.
- Der Naturschutz ist nicht fähig, die Entwicklung der Kormoranbestände als große Er-folgsgeschichte des Naturschutzes zu begreifen und zu erkennen, dass man längst von einem Totalschutz einer ehemals seltenen Art zur Bestandsbewirtschaftung in der Kulturlandschaft übergehen kann und muss, um den Zielen eines ausgewogenen Naturschutzes zu dienen.
- Lokale Maßnahmen zur Vergrämung sind nur teilweise geeignet, um punktuell zu
einer Schadensminderung zu gelangen. Der Kormoran erweist sich als guter Europäer und bewegt sich rasch und zahlreich über Ländergrenzen hinweg, so dass nur eine europäische Lösung den Erfolg bringen kann, der notwendig geworden ist.
Daraus ergeben sich aus Sicht der Fischerei Schlussfolgerungen und Forderungen.
Die EU-Kommission hat sich bereits vom Totalschutz verabschiedet und den Mitglieds-staaten einen Rechtsrahmen gegeben, in dem sie einzelne, regionale Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durchführen können. Zuständige Dienststellen verweigern
jedoch weitergehende Maßnahmen und berufen sich nach wie vor auf eine von „Europa“ vorgegebene Verpflichtung zum Kormoranschutz. Daraus hat sich ein ermüdendes Ping-Pong-Spiel entwickelt, das in Bezug auf wirksame europäische Lösungen im
Augenblick keinen Fortschritt mehr zulässt.
Notwendig ist jetzt als nächster Schritt die Einführung einer europäisch abgestimmten und den ökologischen Erfordernissen angemessenen Bestandsbewirtschaftung der Kormoranpopulation. Grenzüberschreitende Bestandsbewirtschaftungsmaßnahmen sind in der EU nicht neu und werden seit Jahrzehnten z.B. im Bereich der Meeresfische angewendet. Die geplante Verordnung zum Schutz des Aales zeigt, dass auch im Bin-nenland unter europäischer Koordination ein abgestimmtes Handeln der Mitgliedsstaaten möglich ist.
Das Ergebnis zukünftiger Bemühungen zur Integration der Kormoranbestände in die
europäische Kulturlandschaft muss im ersten Schritt die Halbierung der Kormoranvorkommen in Europa sein. Wir hoffen, dass das Europäische Parlament, dass Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, dazu einen entscheidenden Beitrag liefern können.
Vielen Dank.
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