VDSF e.V. - Verband Deutscher Sportfischer

Neuigkeiten von der EAA

09.02.2007 VDSF
Neben anderen Mitgliedern hat der Ungarische Anglerverband MOHOSZ seine Mitgliedschaft in der EAA nicht fristgerecht gekündigt und weigert sich trotz mehrfacher Aufforderung noch ausstehende Mitgliedsgebühren zu bezahlen
Nachfolgend veröffentlichen wir einen Briefwechsel zwischen EAA/VDSF – Präsident Peter Mohnert und dem Präsidenten des ungarischen Anglerverbandes MOHOSZ.


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Mr. Peter Mohnert, President
European Anglers Alliance
Rue du Luxembourg, 47
1050 Bruxelles

Belgique


Herr Präsident Mohnert, Brief - Ferenc Szalay - Ungarischer Anglerverband

selbstverständlich und ohne Aufforderung durch Ihren Brief haben wir den zweiten und letzten Teil unserer Mitgliedsgebühr für 2006 bereits gezahlt, weil wir korrekt sind, und wir ebenso die Satzung respektieren, die auch von unserem Verband angenommen wurde.
Der ungarische Verband hat seine Mitgliedschaft mit unmittelbarer Wirkung beendet - so gesehen auf außerordentliche Weise - zum 31. Dezember 2006. Das bedeutet, dass wir kein Mitglied Ihres Verbandes nach dem 1. Januar 2007 sind. Und es bedeutet, dass wir keine Mitgliedsgebühren mehr zahlen werden.
Sie wissen, Herr Mohnert, das Sie nach Bohinj wenig Recht haben, sich auf die EAA Satzung zu berufen: Auf dieser General -Versammlung ignorierten Sie die Satzung, und die Einrichtung welche ein Mal auf demokratischem Weg gewählt wurde und haben eine außerordentliche General Versammlung einberufen. Als Konsequenz daraus beendeten wir unsere Mitgliedschaft.
Bitte nehmen Sie Notiz von dem oben Erwähnten und verschonen Sie uns von weiterer Korrespondenz bezüglich dieses Themas.

Mit freundlichen Grüßen

Ferenc Szalay
Exekutiv Präsident
Ungarischer Anglerverband

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MOHOSZ
Federation of Hungarian Anglers
Mr. President Ferenc Szalay
Korompai u. 17
H-11224 Budapest

Offenbach, den 9. Januar 2007


Sehr geehrter Herr Exekutivpräsident Ferenc Szalay,

ihren Brief vom 18.12.2006 habe ich dankend erhalten. Da der Tenor Ihres Schreibens ebenso wie ein weiterer Brief, der mit Ihrem Einverständnis veröffentlicht worden ist, nicht auf einer rechtlichen Basis steht erlaube ich mir meine Antwort ebenfalls öffentlich zu machen.
Sehr geehrter Herr Szalay, es tut mir leid, einem Weggefährten einen solchen Brief zu schreiben, aber nur wenn Recht und Gesetz eingehalten werden und Sachlichkeit herrscht ist eine Zusammenarbeit möglich.
Aus diesem Grunde antworte ich Ihnen auch sehr deutlich.

1. Die gesamte Situation eskalierte, weil Sie, sehr geehrter Herr Szalay, im Vorfeld von Bohinj offensichtlich nicht die Wahrheit gesagt haben. Auf ausdrückliche Anfrage von Martin Peter, Volkmar Hutschinski und auch von mir haben Sie uns über die Absichten von Bernard Breton, die, wie ich inzwischen aus den Akten kenne, seit Januar/Februar 2006, ich erinnere an die Boardsitzung in Brüssel, Ihnen bekannt waren, nichts gesagt. Das war ein grober Vertrauensbruch, schließlich habe ich Sie als Vertreter der Zentraleuroparegion vorgeschlagen und auch Ihre Wiederwahl trotz Rotationsprinzip unterstützt.
Die Spaltung der Zentraleuroparegion und damit auch die Möglichkeit für ein Misstrauensvotum mit dem Ergebnis des gegenwärtigen Standes haben ganz allein Sie zu vertreten.
2. Alle Vorgänge in Bohinj standen auf der gesetzlichen Grundlage. Das Gericht hat das sehr ausführliche Protokoll trotz der erfolgten Einsprüche in keinem Punkt bemängelt und alle Änderungen im Register eingetragen. Damit ist bewiesen, dass alle Handlungen und alle Ergebnisse rechtmäßig waren und sind.
Damit ist auch bewiesen, dass weder die Mehrheit der EAA-Mitglieder noch ich die Statuten verletzt oder missachtet haben; einzig und allein Sie und der Präsident B. Breton haben bis Bohinj die Statuten verletzt.
3. Die Mehrheit der EAA-Mitglieder hat vom gesetzlichen und satzungsmäßigen Recht Gebrauch gemacht, zu bestimmen, in welche Richtung sich die EAA entwickeln soll.
Man kann dazu auch Demokratie sagen.
4. Sie befinden sich auch weiterhin im Unrecht, wenn Sie dem gesetzlich und rechtmäßig gewählten Präsidenten das Recht absprechen, sich auf das Statut zu berufen.
Wenn der vorherige Präsident und Sie sich auf das Statut gestützt und dieses beachtet hätten wäre der Misstrauensantrag u.a. gegen Sie nicht nötig geworden.
5. Nur zu Ihrer freundlichen Erinnerung: Die außerordentliche Mitgliederversammlung habe nicht ich einberufen, sondern die Mehrheit der Mitglieder hat diese für den 06./07. Oktober 2006 bestimmt.
Dies ist zweifelsfrei im Protokoll nachzulesen. Aber über Protokolle und Statuten haben Sie, wie bewiesen, ohnehin eine rechtlich nicht getragene Ansicht.
6. Auch wenn Sie das Recht missachten, es gilt trotzdem. Und weil es gilt, wie das Gericht bestätigt hat, gelten die Fristen und insbesondere die Kündigungsfristen. Und auf dieser einwandfreien Rechtsgrundlage haben Sie die Fristen gemäß Statut missachtet und sind nunmehr, ob Sie es wollen oder nicht, gesetzlich ein weiteres Jahr Mitglied der EAA.
Wenn Sie nicht mitarbeiten und Ihre Rechte wahrnehmen wollen, das können Sie selbst bestimmen; Ihre Pflichten müssen Sie jedoch erfüllen.
Falls Sie in der Satzung ein Sonderkündigungsrecht des Mitgliedes finden bitte ich um Mitteilung.
7. Die Mahnung auf Zahlung der 2. Rate war notwendig, weil die Rechnung als auch die 1. und 2. Mahnung ohne Ergebnis geblieben sind.

Ich darf abschließend nochmals betonen, dass ich die gegenwärtige Entwicklung bedauere und allen die Hand reichen werde, die an der Entwicklung der Angelfischerei in Europa mitarbeiten wollen. Wenn ich aber die von Ihnen in Ihrem Schreiben an mich und auch an andere Mitglieder geäußerten Ansichten ernst nehme, dann bin ich fast froh, dass es zu einer solchen Zäsur gekommen ist, denn nunmehr bin ich erschrocken, dass ich den VDSF über Jahre habe von Ihnen vertreten lassen.

Hochachtungsvoll

Peter Mohnert
Präsident der EAA
Präsident des VDSF


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