VDSF e.V. - Verband Deutscher Sportfischer

VDSF begrüßt neue Dorsch-Schonzeit der EU
Bestände in der Ostsee ab sofort unter besonderen Schutz gestellt -
Freiwilliger Verzicht der Angler vom 1. März bis zum 30. April

Die Europäische Union hat für die Berufsfischerei in der Ostsee ein Fangverbot in der Zeit vom 1. März bis zum 30. April eingeführt. Dem sollen sich auch die Angler anschließen.
Der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein ist mit gutem Beispiel vorangegangen und hat bereits vor längerer Zeit angesetzte Kutterfahrten für diesen Zeitraum abgesagt.
Wie einer Pressemitteilung des Verbandes zu entnehmen ist, unterstützt er die Maßnahmen der EU zum einen aus Solidarität zu den Berufsfischern zum anderen aus der eigenen Verantwortung gegenüber ständig abnehmenden Dorschbeständen.
Angler sollen ab sofort auf den Fang der bedrohten Dorsche in der Ostsee in den Monaten März und April verzichten. Eine entsprechende Empfehlung des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein an seine Mitglieder wird vom VDSF ausdrücklich begrüßt und unterstützt.
Bereits seit mehreren Jahren sorgen sich der VDSF und die norddeutschen Landesverbände um die Dorschbestände in der Ostsee. Aus diesem Grund sollen jetzt auch die Angler auf freiwilliger Basis zum Schutz des Dorsches beitragen. Bindend ist das von der EU erlassene Frühjahrsfangverbot in der westlichen Ostsee allerdings nur für die Berufsfischerei.
Bereits vor drei Jahren hatte der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein eine Initiative zum Schutz der Dorsche in der Ostsee gestartet. Anstoß zur Kritik gab die bisher geltende, biologisch wenig sinnvolle Schonzeit vom 1. Juni bis 31. August. Weitaus wichtiger erschien es den Verbänden, den Dorsch während seiner Laichzeit zu schützen, die drei bis vier Monate früher beginnt. Dadurch können die Dorsche ungestört ablaichen und für den Nachwuchs sorgen.
Mit dem Aufruf, sich freiwillig an die Schonzeit zu halten, will der VDSF seine rund 700 000 Mitglieder und darüber hinaus alle Angler auffordern, ebenfalls zum Schutz der gefährdeten Dorschbestände beizutragen.
Schließlich sollte jeder Angler aus eigener Verantwortung heraus und durch waidgerechtes Handeln seine Naturverbundenheit zum Ausdruck bringen, die auch dem Schutz der Arten dienen und die Zukunft der Fischerei sichern soll.

V. i. S. d. P. Wolfgang Düver
Referent für Öffentlichkeitsarbeit
02. 03. 2005
Abdruck honorarfrei. -Belegexemplar erbeten.




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