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15.06.2007
Der vom Aussterben bedrohte Ostseedorsch soll in der EU künftig besser geschützt werden. Die Agrarminister einigten sich gestern in Luxemburg nach langem Streit unter den Anrainerländern grundsätzlich auf einen Fünf-Jahres-Plan.
Wie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitteilt soll demnach von diesem Sommer an die Fangquote für den Ostsee Dorsch um zehn Prozent gesenkt werden. Flexiblere Regelungen sollen dafür sorgen, dass das bereits bestehende Fangverbot im Sommer von 4 Wochen im Westen und 8 Wochen im Osten besser eingehalten wird. Polen habe zugesagt, die Schwarzfischerei erheblich effektiver zu kontrollieren. Darüber hinaus werde die Stellnetzfischerei deutlich reduziert.
Ergänzt wird der Mehrjahresplan durch strengere Kontrollbestimmungen, um dem Problem der illegalen Fischerei, die insbesondere beim östlichen Bestand ein großes Problem darstellt, Herr zu werden. So dürfen nur solche Schiffe eine gezielte Fischerei auf den Dorsch ausüben, die im Besitz einer speziellen Fangerlaubnis sind. Die Führung von Logbüchern wird bei den Dorschfängern auf alle Schiffe über 8 m ausgeweitet. Der in der Ostsee ausgeübte Fangaufwand wird erfasst und durch die Kontrollbehörden überwacht. Ab 2009 wird eine Fangreise nur noch ohne Dorsch an Bord begonnen werden dürfen. Nach Beendigung der Fangreise muss ein Fischereifahrzeug unmittelbar einen Hafen zum Löschen des Fangs anlaufen, bevor es neue Fangaktivitäten aufnehmen kann. Ab einer bestimmten Menge Dorsch müssen festgelegte Häfen angelaufen werden und die zu löschende Fangmenge angemeldet werden. Angelandeter Dorsch muss vor einem Abtransport gewogen werden.
Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU), derzeit Ratsvorsitzender, ist damit ein Kompromiss in letzter Sekunde gelungen: Hätte es keine Einigung auf einen langfristigen Rettungsplan gegeben, wären die Fangquoten Ende des Monats zum Nachteil der Fischer automatisch um 15 Prozent gesenkt worden
Durch die Verordnung werde, so Seehofer, auch dem Anliegen des regionalen Beratungsgremiums für die Fischerei in der Ostsee (Ostsee-RAC), das in einer Konferenz im März diesen Jahres in Kopenhagen gemeinsam mit den EU-Ostsee-Anrainerstaaten eine Verbesserung der Dorschbewirtschaftung und der damit einhergehenden Kontrollmaßnahmen gefordert hatte, nachhaltig Rechnung getragen.
Die anglerischen Belange werden durch diese Bestimmung nicht tangiert. Dennoch stellt sich die Frage ob die Angler sich der Schonzeit nicht anschließen sollen und auf den Fang der bedrohten Dorsche verzichten soll?
Schließlich sollte jeder Angler aus eigener Verantwortung heraus und durch waidgerechtes Handeln seine Naturverbundenheit zum Ausdruck bringen, die auch dem Schutz der Arten dienen und die Zukunft der Fischerei sichern soll.
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