EU will Schutz des Europäischen Aals

Europäischer Aal (Anguilla anguilla L.) Fisch des Jahres 1996

Die Europäische Kommission hat im Oktober eine Mitteilung über die Entwicklung eines gemeinschaftlichen Aktionsplans (Aktionsplan als PDF-Dokument) zur Bewirtschaftung des Europäischen Aals angenommen.
Der Aalbestand in Europa befindet sich nach Meinung der Kommission außerhalb sicherer biologischer Grenzen. Dies bedeutet im Klartext, sein Bestand ist bedroht. Ein Grund hierfür sieht die Kommission in der wenig nachhaltigen Fischerei des Aals, wie sie diplomatisch formuliert.
Weitere Gründe sind die Gefährdung seiner Lebensräume und sein Wanderverhalten.

Aale kommen in ihren unterschiedlichen Entwicklungsphasen - erst im Nordatlantik und dann in Süß- und Brackwasser - praktisch überall in Europa vor. Daher müssen bestandserhaltende Maßnahmen international koordiniert werden.
Die EU-Kommission schlägt zum Schutz des Aals eine Reihe lokaler Maßnahmen vor, die in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich eingeführt werden sollen. Diese Maßnahmen garantieren das Überleben und die Wanderung des Aals in allen Lebensabschnitten und Lebensräumen, so die Auffassung der EU-Kommissare.
Bis zur endgültigen Vorlage und Umsetzung des "Wiederauffüllungsplans" empfiehlt die Kommission Sofortmaßnahmen, die sicherstellen sollen, dass geschlechtsreife Aale zum Laichen ins Meer zurückkehren können. Der Katalog empfohlener Maßnahmen wird Anfang 2004 vorgelegt. Franz Fischler, der zuständige EU-Kommissar, erläutert die Dringlichkeit dieser Maßnahmen bei der Vorstellung des Maßnahmenkatalogs. "Wir müssen dafür sorgen, dass der Aal sowohl für die Fischerei als auch für die Aquakultur erhalten bleibt.
Der integrierte Ansatz den die Kommission vorschlägt, ermöglicht die Formulierung gemeinsamer Ziele und ihre Verwirklichung durch maßgeschneiderte Maßnahmen auf lokaler Ebene", führt Fischer weiter aus.

Das Konzept der Kommission ist zweistufig

Damit der Aalbestand sich erholen kann, sind Maßnahmen für seine sämtlichen Entwicklungsstadien erforderlich. Eine Regulierung der Fischerei auf Glasaale, die als Besatz für die Aquakultur dienen, in den Mündungsgebieten stellt sicher, dass genügend dieser Jungfische in die Flüsse aufsteigen können.
In den Flussgebieten wird der Fischfang so begrenzt werden, dass genügend Aale bis zur Geschlechtsreife heranwachsen können. Wenn die erwachsenen Aale als Blankaale ihre Wanderung flussabwärts antreten, muss ihr überleben auch in dieser Lebensphase sichergestellt sein. Dies bedeutet im Einzelnen, dass sowohl für artgerechte Lebensräume und gute Wasserqualität gesorgt werden muss. Gleichzeitig muss natürlich verhindert werden, dass wandernde Aale durch Stauanlagen und/oder Wasserkraftwerke behindert oder getötet werden.
Als vorrangige Sofortmassnahme sollte nach Ansicht der EU-Kommission möglichst vielen Blankaale die Rückwanderung ins Meer ermöglicht werden.
"Diese Forderung nach der Durchlässigkeit der Fliessgewässer für Wanderfische erhebt der VDSF schon seit Jahren."

Zielvorgaben für die Bestandsbewirtschaftung

Zum Schutz des Aalbestands liegt der Kommission ein Gutachten des ICES vor. Dieses lässt keinen Zweifel daran, dass die Aalbestände möglichst wenig befischt werden sollten, bis eine Erholung der Aalbestände erreicht ist. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, sinnvolle Sofortmaßnahmen zum Schutz der Aale zu erarbeiten.
Die empfohlenen Maßnahmen reichen von einem Fangverbot in bestimmten Gebieten oder von bestimmten Entwicklungsstadien über die Festsetzung von Mindestgrößen bis hin zu Schonzeiten. Auch Maßnahmen zur Gewässersanierung (Gewässergüte und Gewässerökologie) sind vorgesehen.

Hintergrundinformationen

Aale laichen im mittleren Westatlantik, in der so genannten Sargasso-See. Die Aal-Larven werden durch den Golfstrom an die Küsten West-Europas getrieben und steigen als kleine "Glasaale" in die Flüsse hinauf. Sie verbringen die meiste Zeit ihres Lebens in Bächen, Teichen und Tümpeln. Erwachsene Aale, Blankaale genannt, wandern flussabwärts ins Meer und über den offenen Atlantik zurück in die Sargasso-See.
Nach dem Ablaichen sterben die Aale. Aufgrund der riesigen Entfernungen, die die Aale auf ihren Wanderungen zurücklegen machen nationale Maßnahmen zum Schutz der Aale wenig Sinn. Zum Schutz der Aale müssen Bestandserhaltungsmaßnahmen zwischen allen Ländern seines Verbreitungsgebiets koordiniert werden. Als Schutzmaßnahmen kommen sowohl eine Regulierung der Fischerei selbst als auch wasserwirtschaftliche Maßnahmen wie der Bau von Fischtreppen in Betracht.
Die kleinsten Aale werden als "Absatzfisch" für die Aquakultur gefangen, ältere Aale dagegen direkt zum Verzehr.
Wasserbauliche Maßnahmen wie Stauanlagen und Wasserkraftwerke, die die Wanderung flussauf- und flussabwärts behindern, stellen für Aale aller Entwicklungsstufen eine Bedrohung dar.

Photo mit freundlicher Genehmigung von Steffen Zienert (steffenzienert@compuserve.de) Aus: Fische in Brandenburg, 1999

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