VDSF e.V. - Verband Deutscher Sportfischer

Kommt das Aalfangverbot für 15 Tage im Monat?

Kommt das Aalfangverbot für 15 Tage im Monat? Die Nachrichten von der EU-Kommission zur "Wiederauffüllung des Aalbestandes" in Europa haben inzwischen Angler und Berufsfischer aufgeschreckt.
Wie verhält es sich zur Zeit mit dem geplanten Fangverbot für Aale vom 1. Bis zum 15. Eines jeden Monats?
Wir haben dazu Prof. Dr. Hilge, Bundesforschungsanstalt für Fischerei, in einem Interview befragt:

Frage: Prof. Dr. Hilge, müssen die Angler jetzt ein Fangverbot für Aale befürchten?

Prof. Dr. Hilge: Der Vorschlag der Kommission vom 06.10.2005 für eine Ratsverordnung zur Wiederauffüllung des Bestandes des europäischen Aales ist bei einer Reihe von Mitgliedstaaten so auch Deutschland, auf Widerstand gestoßen.
Sowohl die 15 - Tage Regelung, d.h. das Verbot an 15 Tagen im Monat zu fischen, wie auch die 40 % Untergrenze für die Biomasse an Laichfischen, deren Entkommen gewährleistet werden muss, sind hinterfragt worden. Aus diesem Grunde hat die Ratspräsidentschaft ein neues Papier angekündigt. Es ist aber unbekannt was drin stehen wird.
Sofern das Fangverbot bestehen bleiben sollte, muß ab Mitte des Jahres jeder damit rechnen zwei Wochen pro Monat nicht mehr auf Aal angeln zu dürfen. Wie ein sol-ches Verbot durchgesetzt und kontrolliert werden soll, steht auf einem anderen Blatt.
Diese Verbot gilt dann bis mindestens 30. Juni 2007.

Frage: Wird der Export von Glasaalen ebenfalls verboten oder wenigstens drastisch beschränkt?

Prof. Dr. Hilge: Die Kommission prüft zur Zeit die Möglichkeiten eines Verbotes bzw. einer Be-schränkung des Exportes von Glasaalen im Einklang mit den WTO - Regeln. Auch hier ist das Ergebnis offen.
Es bleibt anzumerken, dass bisher in dieser Fangsaison weit weniger Glasaale nach Fernost exportiert worden sind als in früheren Jahren. Das dürfte möglichwerweise auf Absatzschwierigkeiten für gefarmte Aale in asiatischen Märkten hindeuten, die durch den Nachweis von Malachitgrün in diesen Tieren entstanden sind.

dv

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