VDSF e.V. - Verband Deutscher Sportfischer

Der Aal im Blickpunkt -VDSF und DAV verabschieden gemeinsames Positionspapier zur Aalbewirtschaftung

17.11.2008VDSF-Vizepräsident Hans-Jürgen Hennig bemüht sich für seinen Verband um den Zusammenschluss mit dem Deutschen Anglerverband.

Am 13. November 2008 trafen sich auf Einladung des BMELV die Fischereireferenten der Bundesländer, die Vertreter der beiden deutschen Anglerverbände VDSF und DAV sowie die Vertreter der Anliegerorganisationen von Rhein und Elbe zur Durchsprache und gegebenenfalls Präzisierung der deutschen Aalbewirtschaftungspläne.
Herr Ministerialrat Conrad trug umfassend den gegenwärtigen Sachstand und insbesondere die realen Verhältnisse an Rhein und Elbe vor.
In der Gesamtaussage für Deutschland wird die von der EU geforderte Rückkehrerquote von 40% zwar erreicht, abhängig von der Rechenmethode deutet sich aber ein leichtes Absinken dieser Quote in den nächsten Jahren an.
Um einem möglichen Einspruch der Kommission und damit einer Ablehnung der von Deutschland vorgelegten Aalbewirtschaftungspläne vorzubeugen wurde durch das BMELV eine Reihe von vorbeugenden Maßnahmen vorgeschlagen.

Alle Beteiligten machten in hoher Verantwortung ihre Vorstellungen zum Schutz des Aales deutlich. Schwerpunkt aller Vorträge war dabei insbesondere immer die Deutlichmachung der wirklichen in Deutschland beeinflussbaren Faktoren sowie Vorschläge, wie der Bestand des europäischen Aales nicht nur geschützt, sondern wieder aufgebaut werden kann.
VDSF und DAV trugen einen gemeinsamen Standpunkt vor (siehe beigefügtes Statement), wobei auch hier der Schwerpunkt auf dem jahrzehntelang getätigten und aus Mitgliedsbeiträgen finanzierten umfangreichen Aalbesatz durch die organisierte Anglerschaft Deutschlands lag.
Diese umfangreichen Besatzmaßnahmen zeichnen die beiden Anglerverbände aus und sind ein Alleinstellungsmerkmal innerhalb der europäischen Anglerschaft.
Zum Schluss der Diskussion fasste Herr Conrad die Beiträge zusammen und führte aus, dass die vorhandenen Aalbewirtschaftungspläne ohne weitere Ergänzungen pünktlich im Dezember der EU-Kommission übergeben werden.
Die Prüfer der EU haben dann 3 Monate Zeit zur Bestätigung oder Ablehnung. Herr Conrad machte dabei deutlich, dass sich, ausgehend von den Erfahrungen der letzten Jahre in der Seefischerei, die Prüfer nicht scheuen werden, bei Nichterfüllung auch drastische Einschnitte vorzugeben.
Bei Ablehnung der vorgelegten Aalbewirtschaftungspläne verbleiben jedem Mitgliedsland weitere 3 Monate für dann notwendige Nachbesserungen.
Vorsorglich sollte die Berufs- und Angelfischerei weitere mögliche Maßnahmen prüfen, um im Bedarfsfall rasch reagieren zu können.
Sollte in den Folgejahren die Rückkehrerquote unter 40% fallen würden die Vorschriften der EU-Aalverordnung greifen. In Umsetzung dieser Verordnung könnte es auf der Grundlage eines einstimmigen Beschlusses der Fischereireferenten der Länder dazu kommen, dass in den Fischereigesetzen der Länder tiefer greifende Schutzmaßnahmen für den Aal durch die Berufs- und Angelfischerei verankert werden müssen. Diese dann notwendige Gesetzlichkeit wird von beiden Anglerverbänden getragen. In die Diskussion zur dann notwendigen Änderung der Fischereigesetze wird sich die organisierte Anglerschaft Deutschlands mit abgewogenen Vorschlägen einbringen.
Die Diskussion darüber sollten wir vorsorglich schon heute beginnen.
Abschließend betonte Herr Conrad nochmals die hohe Verantwortung aller Beteiligten und wies unter Bezugnahme auf das Washingtoner Artenschutzabkommen, insbesondere auf Artikel 8 (Vermarktungsverbot für den Aal) sowie Artikel 8, Ziffer 5 (Legalausnahme) auf die drohende Möglichkeit des Wegfalles der Legalausnahme hin, sollten die deutschen Aalbewirtschaftungspläne abgelehnt und nicht werthaltig nachgebessert werden.
Bei Bestätigung der Aalbewirtschaftungspläne durch die Kommission gelten alle auf der Grundlage der bestätigten ABP gefangenen Aale als legal gefangen und die angeführte Legalausnahme greift.
Alle Beteiligten brachten den festen Willen zum Ausdruck gemeinsam alles zu tun, dass keine erweiterten Maßnahmen notwendig werden.
Anmerkung:
In einigen nicht repräsentativen Proben in den Flüssen Rhein und Elbe wurden Anteile an PCB/Dioxin festgestellt, die oberhalb der festgelegten Grenzen für das Lebensmittel Aal lagen. Die Landesregierungen sind darüber informiert und werden hier weitere Untersuchungen vornehmen.
Bei sicherer Bestätigung gelten dann die Bestimmungen des Lebensmittelrechtes.

gemeinsames Positionspapier von VDSF und DAV PDF-Dokument


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