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Die "1kg Verordnung der EU" der Europäischen Union (EG Nr. 136 / 2004) hat in den letzten Monaten für große Verunsicherung gesorgt. Nach diesem Beschluss, der im Frühjahr 2004 in Kraft getreten ist, darf zum eigenen Verzehr aus Ländern wie Kanada oder USA, die nicht zur EU gehören, ohne Veterinärkontrolle maximal 1 kg Fisch eingeführt werden. Ausnahme: Der Fisch wird vor Ort tierärztlich untersucht und mit einer entsprechenden "Veterinäramtlichen Einfuhrbestätigung" ausgestattet. Eine schwer zu überwindende Hürde.
Der VDSF versucht derzeit eine Verbesserung für die Angelfischerei zu erreichen.
In einem Brief an die zuständige Verbraucherschutzministerin Renate Künast, hat VDSF Präsident Peter Mohnert deshalb mehr Aufklärung und umfassende Information zu dieser Problematik gefordert. Außerdem wurde zur Einfuhrmenge in Brüssel über die EAA Einspruch erhoben. Mit der Bitte die 1 kg Regelung nochmals zu prüfen, wurde die Forderung verbunden so genannte Drittländer wie Kanada oder die USA, mit Norwegen oder Island gleichzustellen. Da Norwegen und Island zum Europäischen Wirtschaftsraum EWR gehören, gilt die besagte Verordnung für diese Länder nicht.
Mit einer verbindlichen Antwort zum Thema ist wohl nicht so schnell zu rechnen.
Neue Informationen werden wir umgehend bekannt geben.
siehe auch: Wichtige Neuerungen im europäischen Recht
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